2G im Einzelhandel ab dem 04.12.2021

Ab Samstag, den 04.12.2021, gilt 2G im Einzelhandel.
(Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs: Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken.)

Bitte halten Sie Ihren Nachweis, dass Sie geimpft oder genesen sind, und Ihren Personalausweis bereit.